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Schon seit Jahrzehnten verehren
wir vor der Chornische am Amvon eine Reliquienikone des
hl. Johannes, des Vielduldenden
vom Kiewer Höhlenkloster (Petscherskaja Lavra),
der am 18./31.7. 1160 nach
30-jähriger Askese entschlafen ist. Die Ikone zeigt seinen
verzweifelten Versuch, die ihn unablässig quälenden
Leidenschaften zu zügeln, indem er sich vierzig Tage lang bis
zur Brust in der Erde eingraben ließ.
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Körperliche
Überreste und Dinge, die in enger Beziehung zu ihren lebenden
Besitzern standen (Berührungs-Reliquien), sind wie die Ikonen Gefäße
göttlicher Kräfte, mit denen die Heiligen über ihren weltlichen Tod
hinaus begnadet sind. Noch in der kleinsten Partikel – manche Leiber
von Heiligen sind sogar gänzlich unverwest - bleiben die göttlichen
Energien wirksam, was aber wie die Wundertätigkeit mancher Ikonen
nichts mit Magie zu tun hat, sondern mit der Wirklichkeit der Einheit
von Körper, Seele und Geist wie auf dem irdischen Weg, so auch in der
Auferstehungsgestalt. Reliquien sind deshalb die Vorwegnahme des
durchgeistigten Auferstehungsleibes, ist doch der Leib nach dem
Zeugnis des hl. Apostels Paulus der Tempel des Hl. Geistes. (1 Kor
6,19)
So strömen manche
Reliquien noch nach Jahrhunderten wohlriechendes Myron
aus: „Wohlgeruch Christi“ zu sein, ist nicht nur der Anspruch
der hl. Apostel, sondern die Frucht der Vereinigung mit Jesus Christus
in der Taufe, im begnadeten Leben und in der Auferstehung (2 Kor,
2,15). Dass Reliquien manchmal in Ikonen eingelassen sind,
verweist auf die enge Verbindung beider Medien, deren Verehrung
niemals der Materie selbst gilt, sondern stets übergeht auf die in
ihnen gegenwärtige Person, die letztlich wie jeder Mensch
Abbild des Gottessohnes Selbst ist.
Seit den Anfängen
der Kirche, als die Christen die hl. Eucharistie über den Gräbern der
Märtyrer feierten, ist die Verehrung der Reliquien das Bekenntnis zum
lebendigen Glauben an die Gegenwart der Auferstehung. Deshalb muss
bei jeder Göttlichen Liturgie ein Antimins (Tuch-I kone
der Grablegung des Herrn), das eine Heiligenreliquie enthält, auf dem
Altartisch liegen und zum eucharistischen Kanon ausgebreitet werden.
Die
Reliquienverehrung kann sich berufen auf das Zeugnis der Hl. Schrift,
die schon zur Zeit des ersten Bundes vom Wunder einer Totenerweckung
durch Berührung mit den Gebeinen des hl. Propheten Elisa
berichtet (2 Kön 13,21) und aus den Anfängen der christlichen
Kirche Krankenheilungen sogar durch den Schatten des hl.
Apostels Petrus und durch Auflegen von Taschentüchern des
hl. Paulus nennt (Apg 5,15; 19,12).
Manche Festtage sind
den Übertragungen von Heiligenreliquien gewidmet, z.B. der Übertragung
der Gebeine des hl. Nikolaus von Myra nach Bari am
9./22. April
oder des hl.
Alexander Nevskij am 30. August/11. September. |